Kälte, Wärme

Optimale Standorte für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Rolf Löhrer

Kältemittel

Scheco Sicherheit am Aufstellungsort ihrer Kälte oder Wärmeanlagen
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Was ist bei der Aufstellung von Kälteanlagen und Wärmepumpen zu beachten?

Je nach Kältemittel, Anlagen-Füllmenge und -Standort  können die Anforderungen stark voneinander abweichen. Viele natürliche, ökologisch unbedenkliche Kältemittel sind brennbar und/oder toxisch. Eine Gefahrenbeurteilung und Risikoanalyse für Planung, Umsetzung und Betrieb ist ein wichtiger Schritt zur Verhinderung von Personen- und Sachschäden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

In Bezug auf den Aufstellungsort und die Zugänglichkeit von Kältesystemen sind Gesetze, Richtlinien und Normen entscheidend, um die Zulässigkeit und Sicherheitsanforderungen zu regeln. In diesem Artikel beleuchten wir die entscheidenden Kriterien, die diese Aspekte massgeblich beeinflussen:

  • Brennbarkeit
  • Toxizität (Giftigkeit)
  • Sauerstoffverdrängung (Erstickungsgefahr)
  • Kältemittelfüllmenge

Klassifikation der Aufstellungsorte

In der Norm SN EN 378 werden Aufstellungsorte und Zugangsbereiche wie folgt geregelt.

IMechanische Geräte im Personen-AufenthaltsbereichSofern die Kälteanlage oder die kältemittelführenden Teile sich im Personen-Aufenthaltsbereich befindet/befinden, gilt Klasse I, ausser sie entspricht den Anforderungen der Klasse II.
IIVerdichter im Maschinenraum oder im FreienSofern sich alle Verdichter und Druckbehälter im Maschinenraum oder im Freien befinden, gelten die Anforderungen an einen Aufstellungsort der Klasse II, ausser die Anlage entspricht den Anforderungen der Klasse III. Rohrschlangen und Rohrleitungen mit Ventilen können sich in einem Personen-Aufenthaltsbereich befinden.
IIIMaschinenraum oder im FreienSofern sich alle kältemittelführenden Teile in einem Maschinenraum oder im Freien befinden, gelten die Anforderungen an einen Aufstellungsort der Klasse III
IVBelüftetes GehäuseSofern sich alle kältemittelführenden Teile in einem belüfteten Gehäuse befinden, gelten die Anforderungen an einen Aufstellungsort der Klasse IV
Quelle: SN EN 378 / Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen

Kategorien der Zugangsbereiche (gilt für alle Aufstellungsklassen)

Es wird zwischen folgenden Zugangsbereichen unterschieden:

aAllgemeiner ZugangsbereichRäume, Gebäudeteile und Gebäude, in denenSchlafeinrichtungen vorhanden sindPersonen in ihrer Bewegung eingeschränkt sindsich eine unkontrollierte Anzahl von Personen aufhältjede Person Zutritt hat, ohne persönlich mit den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen vertraut zu sein
bÜberwachter ZugangsbereichRäume, Gebäudeteile, Gebäude, in denen sich nur eine begrenzte Anzahl von Personen aufhalten darf, von denen einige mit den allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen der Einrichtung vertraut sein müssen
cZugangsbereich, zu dem nur befugte Personen Zutritt habenRäume, Gebäudeteile, Gebäude, zu denen nur befugte Personen Zutritt haben, die mit den allgemeinen und besonderen Sicherheitsvorkehrungen der Einrichtung vertraut sind, und in denen Materialien oder Güter hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
Quelle: SN EN 378 / Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen

Beispiel Aufstellung im Freien

Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Kälteanlagen und Wärmepumpen bei einer Aufstellung im Freien. Trotzdem sind u.a. folgende, sicherheitsrelevante Punkte zu beachten:

  • Freigesetztes Kältemittel muss frei abströmen können, d.h. Es darf sich nicht an tiefer liegenden Stellen (Lichtschächte, Treppenaufgänge, Kanalisation, etc.) ansammeln.
  • Speziell bei brennbaren Kältemitteln sind die für den Explosionsschutz erforderlichen Mindestabstände u.a. zu Fenstern, Lüftungsöffnungen, Geräten, etc. zu beachten.
  • Die Anlage ist gegebenenfalls gegen den Zutritt von unbefugten Personen abzusichern, z.B. mittels Zaun.
  • Bei sehr grossen Füllmengen, z.B. NH3-Anlagen mit mehr als 2 Tonnen Kältemittelinhalt greift die Störfallverordnung, welche zusätzliche Abklärungen und Massnahmen verlangt.
  • Aus Umweltschutzgründen kann auch eine Auffangwanne notwendig werden, welche das Erdreich vor Kälteöl, Frostschutzmitteln, etc. schützt.

Beispiel Aufstellung in einem Maschinenraum

Auch bei einer Aufstellung im Maschinenraum gibt es für Kälteanlagen und Wärmepumpen kaum Beschränkungen. Je nach Gefährdungspotential ist aber u.a. auch folgendes zu beachten:

  • Bei brennbaren und/oder toxischen Kältemitteln kann, je nach Lage und Grösse des Maschinenraums, die maximale Kältemittelfüllmenge begrenzt sein.
  • Zugänglichkeit Maschinenraum, insbesondere Fluchtwege, Brandschutz und Dichtigkeit
  • Gaswarnanlagen zur Erkennung von freiem Kältemittel im Raum.
  • Lüftungsanlage (Havarielüftung) zur Sicherstellung eines ausreichenden Luftwechsels im Havariefall sowie für Wartungs- und Unterhaltsarbeiten.
  • Bei brennbaren Kältemitteln kann zudem eine Stromlosschaltung des gesamten Gefährdungsbereichs notwendig werden. Ausnahme sind explosionsgeschützte Komponenten..
  • Z.B. kann bei NH3-Anlagen ein Luftwäscher zur Bindung des austretenden Kältemittels sinnvoll oder notwendig sein. Dieser verhindert zum grossen Teil den Austritt des toxischen Stoffes an die Umgebung.

Beispiel Aufstellung im Personen-Aufenthaltsbereich

Sobald sich mechanische Anlagenteile im frei zugänglichen Bereich befinden (Hotelzimmer, Verkaufsshop, etc.), gibt es strenge Auflagen bezüglich maximaler Kältemittelfüllmenge, Sicherheit und Überwachung. Ein sinnvolles Vorgehen ist immer:

  • Kältemittelmenge und -Art so wählen, dass keine Auflagen erfüllt werden müssen – die Anlage somit sicherheitstechnisch unbedenklich ist.

Schutz von Sekundärsystemen

Je nach Gefährdungspotential müssen auch Sekundärsysteme wie Kalt-, Kühl-, Warm-  und Heizungswasserkreisläufe, Erdwämesonden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Lüftungssysteme  überwacht und geschützt werden.

Fazit

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich Aufstellungsort und Zugänglichkeit von Kälteanlagen und Wärmepumpen werden laufend angepasst und weichen je nach Kanton und Gemeinde voneinander ab. Wir empfehlen Ihnen bei einer Unsicherheit eine Fachperson und/oder die örtlichen Behörden zu konsultieren.

Abschliessend sei betont, dass aufgrund der Komplexität dieses Themas eine frühzeitige Einbindung eines Fachexperten während der Planungsphase unerlässlich ist. Wir sind Experten im Bereich Kälteanlagen und Wärmepumpen und stehen gerne zur Verfügung, um Sie bei diesen Anforderungen zu unterstützen. Nur durch eine umfassende Beratung und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften können wir sicherstellen, dass Kältesysteme nicht nur effizient, sondern auch sicher betrieben werden.

Weiterführende Empfehlungen

Weitere Informationen zu natürlichen Kältemitteln finden Sie im Blog: Natürliche Kältemittel, nachhaltig und umweltschonend kühlen.

Ein Verzeichnis von Gesetzen, Richtlinien und Normen sowie viele nützliche Hinweise, Merkblätter, FAQ und Links finden Sie beim Schweizerischen Verband für Kältetechnik (SVK).

Schweizerischer Verband für Kältetechnik www.svk.ch

Ein Beitrag von

Rolf Löhrer

Verkauf + Beratung

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